PISTENBLICK WILLINGEN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen /
Algemene voorwaarden
der Fewo Pistenblick
Pistenblick Willingen – J. Schirmak, Briloner Str.4 D-34508 Willingen/Upland; Stand: April
2023
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 4/2023) sind Bestandteil der
Reservierungsbestätigung. Sie entsprechen Mietrecht (BGB) und zudem weitgehend den
Richtlinien und Empfehlungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga).
1.
Buchung:
Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen (auch Email)
Unterkunftsbuchung haben Sie mit dem Vermieter einen rechtsgültige
Willenserklärung für einen Mietvertrag abgeschlossen. Diese ist für beide Seiten
bindend, sobald die Unterkunft bestellt und vom Vermieter als
Reservierungsbestätigung schriftlich oder per Email zugesagt ist. Die vom Mieter
überwiesene Anzahlung gilt wie eine Unterschrift auch für die Akzeptanz der AGB.
Sofern die Überweisung von einem Mitreisenden bzw. sonstigen Dritten erfolgt, dann
haftet der Überweisende mit dem Mieter für den Vertrag gesamtschuldnerisch. Der
Mieter hat den von ihm beorderten überweisenden Dritten darauf hinzuweisen!
Buchungsüberschneidungen:
Unter den verschiedenen Buchungsportalen/Softwaresystemen
kann es aus systemtechnischen Gründen zu zeitversetzten automatisierten
Datenaktualisierungen von bis zu 24Std. kommen. Sofern aus diesem Umstand eine
Doppelbuchung eintritt, bekommt der zeitliche Erstbucher das Objekt zugesprochen. Daher
gilt eine Internetbuchung nur dann als verbindlich angenommen, wenn zusätzlich zur direkten
Buchungsbestätigung des Internetportals eine weitere Reservierungsbestätigung von Agentur
oder Vermieter per Email erfolgt und die Anzahlung seitens des Gastes erfolgt ist.
2.
Buchung von Objekttypen:
Bei bestimmten Vermietern bucht der Gast einen
bestimmten Objekt-Typ innerhalb des/der Hauses mit wesentlichen
Ausstattungsmerkmalen (z. Bsp. Anzahl Schlafzimmer, Sterne, Barrierefreiheit,
Nichtraucher, Balkon) Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf ein konkretes
Objekt, sondern nur auf den gebuchten Typ. Unwesentliche Ausstattungsmerkmale
und Grundrisse gleichen Typs können geringfügig abweichen.
3.
Vertragspartner:
Ein Vertrag kommt nur zwischen dem auf der Reservierung
angegebenem Eigentümer (Vermieter) und dem Mieter zustande.
4.
Rechtsgrundlage
sind die Bestimmungen des
Mietrecht
im BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) sowie die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel-
und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Es gilt i.d.R. kein Reiserecht!
5.
Erfüllungspflichten:
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags (Mietvertag)
verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig ohne
Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden.
1.
Der
Vermieter ist verpflichtet
, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem
Mieter nachgewiesenen Schadenersatz zu leisten. Ausgenommen hiervon sind
Fälle höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Wasserschäden...etc. Solche
entbinden den Vermieter von seiner Leistungspflicht, wobei sich jener
bestmöglich um ein Ersatzquartier bemüht.
2.
Bei einer versehentlichen Doppelbelegung des Vermieter/Agentur bekommt
der zuerst gebuchte- oder angereiste Mieter das Objekt. Vermieter und Agentur
sind für diesen Fall bemüht, ein adäquates Ersatzobjekt zur Verfügung zu
stellen. Es gilt ein pauschaler Schadensersatz von 10% des Mietpreises, wenn
im gleichen Ort ein hinsichtlich Qualität und Ausstattung ungefähr
gleichwertiges Objekt angeboten wird. Bei einem Objekt adäquaten Typs
(siehe Punkt 2) wird keine Preisminderung fällig.
3.
Stornierung/Reiserücktritt durch den Mieter:
Für Online-Buchungen über
Buchungsportale wie HomeToGo, Airbnb, Booking, fewo-direkt...gelten
ausschließlich die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Buchungsportals.
Bei direkten Buchungen über die Pistenblick Willingen gelten
nachfolgende Stornobedingungen:
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten Preis gemäß §537 BGB zu zahlen, abzüglich der
vom Vermieter ersparten Aufwendungen; die Einsparungen betragen gemäß
der internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnungen i.d. Regel 10%.
4.
Für den Erfüllungsanspruch ist es rechtlich unerheblich, aus welchen Gründen
die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird und/oder zu
welchem Zeitpunkt die Reservierung vom Mieter rückgängig gemacht wurde.
Begründung: da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der
Zeitpunkt der Stornierung rechtlich unerheblich.
5.
Vermieter und Agentur sind nach Treu und Glauben gehalten, nicht in
Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu
vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Mieter nach Punkt 5.3.
6.
Vermieter/Agentur sind berechtigt, im vorliegenden Fall die Unterkunft im
Sinne der Schadensminderung nach eigenem Ermessen auch günstiger
gegenüber Dritten anzubieten und zu vermieten. Eine erfolgreiche
Weitervermietung tritt erst dann ein, wenn ein Nachmieter das Objekt
vollständig bezahlt hat.
7.
Erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Mieter die
anfallenden Stornokosten abzgl. Einsparungen/Weitervermietungserlös in
Rechnung gestellt. Bis dahin werden alle bereits geleisteten Zahlungen
einbehalten. Grundsätzlich werden 50€ Stornobearbeitungsgebühr fällig.
6.
Wir empfehlen unseren Gästen daher in jedem Fall den
Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung
.
7.
Zahlungsbedingungen:
Alle Zahlungen erfolgen soweit nicht anders vereinbart bei
Anreise in Bar oder Banküberweisung. 10% Anzahlung sind binnen einer Woche nach
Reservierungsbestätigung zu überweisen; die Restzahlung bis spätestens 14 Tage vor
Anreisetermin. Bei kurzfristigen Buchungen (<28 Tage vor Anreise) ist der gesamte
Betrag sofort zu überweisen. Nach Ausbleiben von vereinbarten Zahlungen trotz
Zahlungserinnerung mit Zahlungsfrist ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos
zu kündigen. Schadensersatzforderungen des Vermieters gemäß Punkt 5.3. und 5.4.
bleiben davon unberührt.
8.
Kaution:
Zusammen mit der Mietzahlung ist (wenn nicht anders angegeben) mit der
Restzahlung 14 Tage vor Anreise i.d.R. eine Kaution /Höhe siehe Vertrag) zu
überweisen, die nach einwandfreiem Hinterlassen binnen 7 Werktagen nach Abreise
zurücküberwiesen wird. Die Überprüfung der Hinterlassenschaft wird von der
Reinigungskraft meist nach Abreise durchgeführt. Schäden/Verunreinigungen werden
ggf. mit Foto dokumentiert. Sollte vom Mieter oder seinen Mitreisenden eine
Beschädigung oder außerordentliche Verunreinigung verursacht werden, so ist dies
dem Vermieter bitte unverzüglich zu melden. Das erleichtert die Bearbeitung für alle
Beteiligten und vermeidet ggf. späteren Ärger.
9.
Anreise/Abreise und Mietgegenstand:
Die Anreise/Abreisezeiten sind i.d.R. in der
Reservierung angegeben. Bei späterer Anreise bitte unbedingt Rücksprache mit
Vermieter/Agentur halten. Fehlt die Angabe in der Reservierungsbestätigung, dann ist
Anreise von 16-19 Uhr und Abreise bis 10Uhr.
1.
Bei Anreise
hat sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Objektes
zu überzeugen. Schäden, Mängel und Verunreinigungen sind unverzüglich
beim Vermieter anzuzeigen und ggf. per Handyfoto zu dokumentieren.
Wichtige weitere Kontaktdaten befinden sich in der Infomappe im Objekt.
Ruhe und Hausordnung sind vom Mieter einzuhalten!
2.
Bei Abreise
ist das Mietobjekt besenrein zu verlassen. Die Küche ist
aufgeräumt im vorgefundenen Zustand zu hinterlassen. Geschirr und Ofen und
sonstige Geräte sind zu reinigen, Küchenschränke auszuwischen, der Müll
getrennt zu entsorgen. Die Endreinigung beinhaltet die Reinigung von Räumen
und Bad, wischen/staubsaugen, Staubwischen, Glasreinigung...etc. Bei
übermäßiger Verschmutzung wird erhöhter Reinigungsaufwand berechnet und
von der Kaution einbehalten. Das Aufräumen der Küche gehört nicht zur
Endreinigung!
10.
Rauchen und unerlaubtes Rauchen:
Sofern nicht ausdrücklich in der
Reservierungsbestätigung als Raucherobjekt benannt, handelt es sich generell um
Nichtraucherobjekte. Rauchen ist hier strengstens untersagt und lediglich erlaubt auf
Balkon/Terrasse bei geschlossener Tür - oder vor dem Hauseingang, sofern kein
Balkon vorhanden. Unerlaubtes Rauchen im Objekt führt zur fristlosen Kündigung!
Sofern die Reinigungskraft nach Abreise Zigarettenrauch im Nichtraucherobjekt
wahrnimmt und dieser ggf. auch in Gardinen, Polstermöbel, Betten oder anderen
Ausstattungsgegenständen eingezogen ist, führt dies ggf. zu einer kompletten
Sonderreinigung, die mehrere Hundert Euro kosten kann. Diese wird dem Gast in
Rechnung gestellt. In jedem Fall verfällt die Kaution bei Zigarettengeruch im
Nichtraucherobjekt. Wir bitten Raucher, diesen Punkt aus Rücksicht daher sehr ernst
zu nehmen – vielen Dank!
11.
Haustiere
sind im Mietobjekt nur nach Rücksprache gestattet. Zuwiderhandlung führt
zur fristlosen Kündigung. Sofern es dem Mieter in bestimmten Objekten gemäß
Reservierungsbestätigung gestattet ist, Haustiere/Hunde mitzuführen, so behält sich
der Vermieter die Berechnung von Extra-Reinigungskosten vor, wenn die Wohnung
stark verhaart ist, ebenso bei starker Geruchsbildung und anderer tierischer
Verursachung. Für durch Haustiere verursachte Schäden gilt Punkt 7.
12.
Überbelegung:
Es ist es nicht gestattet, das Mietobjekt mit mehr als in der
Reservierungsbestätigung angegeben Personen zu belegen. Zuwiderhandlung führt zur
fristlosen Kündigung.
13.
Ruhestörung und fristlose Kündigung:
Bei Nichteinhalten der Hausregeln hat der Vermieter
das Recht dem Gast zu kündigen.
Willingen
ist insbesondere an Samstagen für seine Geselligkeit bekannt. Partys und
ähnliche Feierlichkeiten, laute Musik und Gröhlerei sind auf Balkonen, Grundstück
und im Mietobjekt nicht gestattet!
Zuwiderhandlung trotz Abmahnung führt zur
fristlosen Kündigung!
Der Mieter haftet diesbezüglich auch für seine Mitreisenden.
Bei Ruhebeschwerden wird in Willingen zunächst das im Ort patroullierende
Ordnungsamt (Ortspolizei) in Kooperation mit dem privaten Sicherheitsdienst gerufen.
Sofern die Beschwerde berechtigt und schwerwiegend ist, führt dies ggf. zur fristlosen
Kündigung des Mietverhältnisses. Polizei, Ordnungsamt und Sicherheitsdienst sind in
diesem Fall berechtigt, für Vermieter/Agentur/Hausverwaltung die hier vereinbarte
Vertragsregelung gegenüber dem Mieter und seiner Mitreisenden auszuüben, die
fristlose Kündigung auszusprechen und für Räumung zu sorgen. Auch Nachbarn/feste
Bewohner des Hauses/der Anlage dürfen nach erfolgloser Ermahnung stellvertretend
für den Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen - und Räumung veranlassen,
ggf. unter Zuhilfenahme von Polizei, Ordnungsamt und Sicherheitsdienst. Für diesen
Fall verfällt die Kaution und wird mit den entstehenden Kosten verrechnet. Der
Einsatz des privaten Sicherheitsdienstes wird dem Mieter in Rechnung gestellt und
kostet 100-200€. Diese Regelung ist in Willingen etabliert und in Abstimmung mit
den Ordnungsbehörden legitimiert. Mit Zahlung der Mietleistung erklärt sich der
Mieter ausdrücklich mit der Handhabung in Punkt 12 einverstanden.
Feiern Sie daher bitte in den entsprechenden Lokalen, nicht jedoch im
Mietobjekt!!!
Wir danken für Ihr Verständnis!
14.
Kostenloser Internetzugang:
Sofern dem Mieter kostenloser Zugang zu Internet,
Wlan, Hotspot etc. ermöglicht wird, übernimmt der Vermieter keine Gewähr für
Funktionsfähigkeit und Datensicherheit. Datenleitungen sind in ländlichen Regionen
oftmals von geringer Kapazität. Der Mieter haftet für all seine Aktivitäten im Internet,
auch die seiner Mitreisenden und Kinder. Er hält den Vermieter von allen Ansprüchen
Dritter frei, die ggf. durch seine Aktivitäten an den Vermieter gerichtet werden und ist
diesbezüglich voll regresspflichtig. Unerlaubte Aktivitäten- und Downloads sind
verboten. Zuwiderhandlung führt zur strafrechtlichen Anzeige.
15.
Schneeräumung im Winter:
Sofern in bestimmten Ferienobjekten (u.a. freistehende
Ferienhäuser) keine Schneeräumung der Bürgersteige, Stellplätze und Zuwege durch
eine Hausverwaltung o.ä. erfolgt, so hat der Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes
die gesetzliche Räumpflicht zu übernehmen und haftet diesbezüglich ggf. für Unfälle
durch unzureichende Schneeräumung. Näheres zur Räumpflicht ist im Einzelfall ggf.
auf dem zu jedem Ferienobjekt zugehörigen „Merkblatt für An/Abreise“ geregelt.
16.
Datenverarbeitung:
Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Für
den Meldenachweis, Prüfzwecke sowie ggf. künftige Buchungen speichern wir Ihre
Daten intern. In keinem Fall werden diese von uns an Dritte weitergegeben, sofern die
Weitergabe nicht notwendigerweise im direkten Buchungszusammenhang erfolgt
(bspw. Kurtaxe/Meldeschein/MeineCardPlus). Der Mieter/anfragende Interessent
willigt ein, dass er gelegentlich bis selten über Neuerungen der Fewo-Zentrale
informiert werden darf (kein regelmäßiger Newsletter).
17.
Salvatorische Klausel:
Sollten einige Punkte der AGB rechtsunwirksam sein oder
durch aktuelle Rechtsprechungen rechtsunwirksam werden, so bleiben die AGB als
Ganzes in den anderen Punkten gültig. Die unwirksamen Punkte sollen dann so
ausgelegt werden, dass sie geltendem Recht entsprechen.
18.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für Mieter/Vermieter ist Korbach/Hessen, sofern das
Deutsche Recht keine zwingende Andersregelung vorsieht. Es gilt ausschließlich
Deutsches Recht, auch wenn ein Gast ggf. über ein international operierendes und
nicht in Deutschland ansässiges Buchungsportal gebucht hat (z.B. booking.com). Hat
der Vermieter oder Mieter seinen Wohnsitz im Ausland, so gilt als Gerichtstand für
beide Parteien der Gerichtsstand der Agentur (Korbach/Hessen), sofern gesetzlich nicht zwingend anders geregelt
Überweisung oder bar
Schick mir eine WhatsApp an 004915111139528. Ich antworte innerhalb weniger Stunden während der Geschäftszeiten.
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